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Gemäß
unserer Satzung findet einmal pro Jahr eine ordentliche
Mitgliederversammlung statt. Diese Veranstaltung ist in zwei Blöcke
untergliedert: Neben dem vereinsinternen, formellen Teil gibt es außerdem
einen öffentlichen Festvortrag.
Traditionell
wird dieser Festvortrag von einem zuständigen Landesminister gehalten,
der auch gleichzeitig in seiner Berliner Landesvertretung die
Gastgeberrolle übernimmt.
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