Forum  für Zukunftsenergien e.V.

 
                            
     
 
   

  
Regionales Forum für Zukunftsenergien am 13. April 2010

Frischer Wind für die Energiemärkte - 
Mehr Wettbewerb durch Anbietervielfalt

Im Rahmen des Regionalen Forum für Zukunftsenergien in Düsseldorf bot das Forum für Zukunftsenergien den in Nordrhein-Westfalen geführten Diskussion über die Einschränkung des Aktionsradius der kommunalen Energieversorger durch das kommunale Wirtschaftsrecht eine Plattform.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hatte zuletzt im Sommer 2007 das Gemeindewirtschaftsrecht geändert. Seitdem ist es gem. § 107 GO NRW den kommunalen Energieversorgern untersagt, über einen definierten Sachbereich hinaus und außerhalb der Stadtgrenzen tätig zu werden. Da die Stadtwerke sich durch diese gesetzliche Vorgabe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt fühlen, wurden in den letzten Monaten kontroverse Diskussionen geführt.

Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium hat vor kurzem die Initiative zur rechtlichen Analyse dieser Thematik ergriffen und beim Bochumer Verwaltungsrechtler Professor Dr. Martin Burgi ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Unter Bezugnahme darauf argumentierte die Wirtschaftsministerin und Kuratorin des Forum für Zukunftsenergien Christa Thoben, dass durch eine Lockerung der betreffenden Vorschriften für Stadtwerke im Energiesektor die Anzahl der Anbieter auf den Energiemärkten erhöht und so der Wettbewerb gestärkt werde. Sie betonte, dass nur um eine räumliche Ausweitung des Tätigkeitsfeldes der Stadtwerke gehe. Eine Ausweitung auf weitere sachliche Handlungsfelder hinein in den Tätigkeitsbereich des Handwerks sei nicht beabsichtigt. 

Das Gutachten stellte Prof. Martin Burgi im Einzelnen vor. Er sprach sich dafür aus, dass zwar das energiewirtschaftliche Engagement einer Kommune auch zukünftig einem öffentlichen Zweck dienen müsse, ein zumindest mittelbarer Zweck als Voraussetzung allerdings genüge. Art und Umfang der energiewirtschaftlichen Betätigung müssten außerdem in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Kommune stehen. Ferner plädierte Prof. Burgi gegen die bestehenden Gebietsbeschränkungen, um damit den Zugang zu überörtlichen Energiemärkten zu erleichtern. Im Gegenzug sollten bisher geltende Vorteile der kommunalen Unternehmen wie z.B. Kommunalkreditkonditionen für die kommunale Energiewirtschaft nicht mehr zum tragen kommen. Für die wirtschaftliche Betätigung auf anderen Feldern soll es bei den bisherigen Regeln bleiben, damit keine unerwünschte Konkurrenz zum örtlichen Handwerk entstehe. 

Der Verband der kommunalen Unternehmen hatte schon in der Vergangenheit die bisherigen Regelungen des § 107 GO NRW scharf kritisiert. Der Vizepräsident des VKU und Vorstandsvorsitzende der Stadtwerke Duisburg AG, Dr. Janning, zeigte auf, dass diese Bestimmungen aus Sicht des VKU mit der marktwirtschaftlichen Ordnungspolitik nicht vereinbar seien. Zum einen führten sie zu einer Benachteiligung der Stadtwerke gegenüber ihren Wettbewerbern, zum anderen begünstigten sie die Bildung von Oligopolen. Darüber hinaus werde das zur kommunalen Selbstverwaltung gehörende Recht der wirtschaftlichen Betätigung unangemessen eingeschränkt. In der Folge stünden die zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben notwendigen Mittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Eine solche Diskriminierung der öffentlichen Unternehmen sei gemäß EU-Recht unzulässig und stehe zudem im Widerspruch zu Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes.

Im Rahmen der Podiumsdiskussion mit Sven Becker (Sprecher der Geschäftsführung, Trianel GmbH), dem Landtagsabgeordneten Dietmar Brockes (wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion), Rainer Kübler (Geschäftsführer, Stadtwerke Bietigheim-Bissingen) Guntram Pehlke (Vorstandsvorsitzender, DSW 21 Dortmunder Stadtwerke 21 AG), Josef Zipfel (stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf) unter der Moderation von Christian Held (Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater) standen Fragen nach der privilegierten Stellung der kommunalen Unternehmen im Mittelpunkt. 

Dietmar Brockes vertrat die Meinung, dass für Stadtwerke aufgrund ihres kommunalen Hintergrundes und der damit verbundenen komfortableren Haftungs- und Risikokriterien, andere Rahmenbedingungen als für privatwirtschaftliche Marktteilnehmer gelten sollten. Ansonsten käme es zu Marktverzerrungen zu ungunsten privatwirtschaftlicher Unternehmen. 

Dem widersprachen Sven Becker und Guntram Pehlke entschieden. Sie wiesen darauf hin, dass auch die Stadtwerke nur auf der Grundlage strenger Wirtschaftlichkeitskriterien agierten. Guntram Pehlke wehrte sich außerdem heftig gegen das von Dietmar Brockes und Josef Zipfel vertretene Argument einer Konkurrenz zum Handwerk. Es sei nicht beabsichtigt, handwerkliche Arbeiten zu übernehmen. Vielmehr gehe es darum, ureigenste Aufgaben und Leistungen auch Dritten anzubieten.

Rainer Kübler als Vertreter eines Stadtwerkes, das in Baden-Württemberg ansässig ist, verdeutlichte, dass dort die Regelungen weniger strikt gehandhabt werden und es z.B. selbstverständlich sei, dass sich sein Unternehmen etwa für Gas-Konzessionen außerhalb des Gemeindegebietes bewerbe.

Das Forum für Zukunftsenergien bedankt sich bei der DSW 21 Dortmunder Stadtwerke AG und dem Verband kommunaler Unternehmen sehr herzlich für die Unterstützung des Regionalen Forum für Zukunftsenergien.

 

Präsentation von Prof. Burgi  

 

 

 

Mit freundlicher Unterstützung von:

DSW 21 Dortmunder Stadtwerke AG

Verband kommunaler Unternehmen e.V.

 

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